Ob Sie für einen Container eine Genehmigung brauchen, hängt von vier
Dingen ab: Größe, Dauer, Nutzung und Standort. Verbindlich beantworten kann das nur
das Bauamt Ihrer Gemeinde – hier steht, was Sie vorher wissen und fragen sollten.
Warum es keine bundesweit gültige Antwort gibt
Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene
Landesbauordnung, und die Grenzen, ab denen eine bauliche Anlage genehmigungspflichtig
wird, sind darin unterschiedlich geregelt. Wer Ihnen eine feste Quadratmeter- oder
Kubikmetergrenze für ganz Deutschland nennt, vereinfacht unzulässig. Wir nennen hier
deshalb bewusst keine Zahl, sondern die Kriterien, nach denen entschieden wird.
Die vier Fragen, die entscheiden
| Kriterium | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Größe | Der umbaute Raum. Ein 6-Fuß-Modell mit rund 7,5 m³ wird anders beurteilt als ein 40-Fuß-Modell mit rund 67,5 m³. |
| Dauer | Eine Aufstellung für wenige Wochen auf einer Baustelle wird in der Regel anders behandelt als eine dauerhafte. |
| Nutzung | Reine Lagerung ohne Aufenthaltsräume ist der einfachere Fall. Sobald Menschen sich darin dauerhaft aufhalten, arbeiten oder wohnen, gelten strengere Anforderungen. |
| Standort | Bebauungsplan, Abstandsflächen zum Nachbargrundstück, Außenbereich oder Innenbereich, Denkmal- und Landschaftsschutz. |
Aufstellung auf dem Privatgrundstück
Auch auf dem eigenen Grundstück gilt das Baurecht – Eigentum allein entbindet nicht
von der Genehmigungspflicht. Die häufigsten Stolpersteine im privaten Umfeld sind die
Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze und ein Bebauungsplan, der die überbaubare Fläche
begrenzt. Beides lässt sich vorab klären, und beides ist billiger vorher zu klären als
hinterher.
Rufen Sie beim Bauamt an und fragen Sie konkret: Ist eine Anlage dieser Größe bei
dieser Nutzung an diesem Standort verfahrensfrei? Wenn nein, welches Verfahren ist
nötig? Welche Abstandsflächen muss ich einhalten? Gibt es einen Bebauungsplan für mein
Grundstück? Notieren Sie sich Namen und Datum der Auskunft.
Was passiert ohne Genehmigung
Wird eine genehmigungspflichtige Anlage ohne Genehmigung errichtet, kann die
Bauaufsicht eine Nutzungsuntersagung oder den Rückbau anordnen, und es kann ein
Bußgeld anfallen. Die Höhe richtet sich nach Landesrecht und Einzelfall. Das ist der
Grund, warum sich der Anruf beim Bauamt vor dem Kauf lohnt – nicht danach.
Der Untergrund: kein Fundament nötig
Baurecht ist die eine Frage, die Statik die andere. Ein Fundament im eigentlichen
Sinn brauchen unsere Modelle nicht. Nötig ist eine ebene, tragfähige Fläche unter den
vier Eckbeschlägen – verdichteter Schotter, Betonplatten oder Gehwegplatten genügen.
Entscheidend ist, dass die Auflagepunkte auf einer Höhe liegen: Steht der Stahlkasten
schief, verzieht sich der Rahmen und die Türen schließen nicht mehr sauber.
| Größe | Eigengewicht | Auflagefläche (L×B) |
|---|---|---|
| 6 Fuß | ca. 650 kg | 1.980 × 2.100 mm |
| 10 Fuß | ca. 1.300 kg | 2.991 × 2.438 mm |
| 20 Fuß | ca. 2.200 kg | 6.058 × 2.438 mm |
| 40 Fuß | ca. 3.800 kg | 12.192 × 2.438 mm |
Zufahrt und Anlieferung
Die Anlieferung erfolgt per LKW, das Absetzen je nach Größe per Kran oder
Absetzkipper. Prüfen Sie vorher, ob ein LKW bis an die Stellfläche heranfährt und ob
über der Fläche keine Leitungen oder Äste hängen. Die Lieferung innerhalb Deutschlands
kostet 290 € pauschal, die Abholung an unserem Standort in Duisburg ist kostenlos.
Details stehen unter Lieferung und
Abholung.
Welches Modell für Ihr Vorhaben passt, zeigt der
Überblick der Größen; die
Preisübersicht listet alle Modelle.
Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und keine
Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich die zuständige
Bauaufsichtsbehörde.
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