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Container aufstellen: Wann Sie eine Baugenehmigung brauchen

Ob ein Stahlcontainer eine Baugenehmigung braucht, entscheiden vier
Dinge: wie lange er steht, wie groß er außen ist, wofür er genutzt wird und wo er
steht. Für Nordrhein-Westfalen lässt sich das recht genau beantworten – und die
Antwort fällt für die meisten Größen günstig aus.

Brauche ich vor dem Aufstellen eine Baugenehmigung?

In Nordrhein-Westfalen ist ein Lagerbehälter verfahrensfrei, wenn er höchstens 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt hat und weder Toiletten noch Aufenthaltsräume, Feuerstätten oder Ställe enthält. Ob das am eigenen Standort gilt, entscheiden Dauer, Außenvolumen, Nutzung und das Bundesland.

  • Dauer: Ein Behälter, der nur während einer Baumaßnahme steht,
    wird anders behandelt als einer, der dauerhaft auf dem Grundstück bleibt.
  • Außenvolumen: Das Baurecht rechnet mit dem Brutto-Rauminhalt,
    also Außenlänge × Außenbreite × Außenhöhe – nicht mit dem Ladevolumen.
  • Nutzung: Reine Lagerung ist die einfachste Kategorie.
    Aufenthaltsräume, Toiletten, Feuerstätten oder Ställe im Inneren ändern die
    Einstufung.
  • Standort: Ein Bebauungsplan kann Nebenanlagen auf bestimmte
    Flächen beschränken, unabhängig von der Größe.

Welche Grenze gilt in Nordrhein-Westfalen?

Nach der Landesbauordnung NRW ist ein Lagerbehälter verfahrensfrei, wenn er
höchstens 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt hat und weder Toiletten noch
Aufenthaltsräume, Feuerstätten oder Ställe enthält. So fasst es das
Verbraucherschutzportal wohneigentum.nrw in seinem Beitrag zur Baugenehmigung
für Container zusammen (Stand September 2024). Verfahrensfrei heißt: Sie dürfen
aufstellen, ohne vorher einen Bauantrag zu stellen – Abstandsflächen und
Bebauungsplan gelten trotzdem.

Baucontainer, die nur für die Dauer einer Baumaßnahme auf dem Grundstück stehen,
sind nach § 62 der Landesbauordnung ebenfalls verfahrensfrei. Wohnnutzung dagegen
ist immer genehmigungspflichtig.

Welche Größen liegen unter der Grenze?

Entscheidend ist das Außenvolumen. Die Tabelle rechnet es aus den
veröffentlichten Außenmaßen unserer Modelle: Die Breite beträgt bei allen Größen ab
10 Fuß 2.438 mm, die Höhe 2.591 mm beim Standard und
2.896 mm beim High Cube.

Größe Außenmaße (L × B × H) Brutto-Rauminhalt unter 75 m³?
10 Fuß 2.991 × 2.438 × 2.591 mm 18,9 m³ ja
10 Fuß High Cube 2.991 × 2.438 × 2.896 mm 21,1 m³ ja
20 Fuß 6.058 × 2.438 × 2.591 mm 38,3 m³ ja
20 Fuß High Cube 6.058 × 2.438 × 2.896 mm 42,8 m³ ja
40 Fuß 12.192 × 2.438 × 2.591 mm 77,0 m³ nein
40 Fuß High Cube 12.192 × 2.438 × 2.896 mm 86,1 m³ nein

Die kleinen Modelle mit 6 und 8 Fuß liegen bei jeder denkbaren Rechnung weit
unter der Grenze. Ein 40-Fuß-Modell überschreitet sie dagegen – auch wenn sein
Ladevolumen nur 67,5 m³ beträgt. Wer einen 40-Fuß-Container dauerhaft aufstellen
will, sollte deshalb vorab mit dem Bauamt sprechen; oft reicht eine Bauanzeige.

Häufige Fragen

Brauche ich in NRW eine Baugenehmigung für einen 20-Fuß-Container?

Für reine Lagerung in der Regel nicht: Ein 20-Fuß-Modell hat rund 38 m³
Brutto-Rauminhalt und bleibt damit deutlich unter der Grenze von 75 m³, ab der in
Nordrhein-Westfalen ein Verfahren nötig wird. Voraussetzung ist, dass innen keine
Toilette, kein Aufenthaltsraum und keine Feuerstätte eingebaut wird und der
Bebauungsplan die Fläche zulässt.

Gilt die Grenze für das Ladevolumen oder für die Außenmaße?

Für die Außenmaße. Der Brutto-Rauminhalt ist das Produkt aus Außenlänge,
Außenbreite und Außenhöhe. Ein 40-Fuß-Standardmodell hat 67,5 m³ Ladevolumen, außen
aber rund 77 m³ – und liegt damit über der NRW-Grenze, obwohl das
Ladevolumen darunter bleibt.

Braucht ein Baucontainer auf der Baustelle eine Genehmigung?

In Nordrhein-Westfalen nicht, solange er nur für die Dauer der Baumaßnahme steht:
Solche Baustelleneinrichtungen sind nach § 62 der Landesbauordnung verfahrensfrei.
Nach Abschluss der Arbeiten muss der Behälter wieder entfernt werden, sonst gelten
die Regeln für eine dauerhafte Aufstellung.

Was gilt in anderen Bundesländern?

Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung mit eigenen Grenzwerten für
verfahrensfreie Vorhaben, und die weichen teils deutlich voneinander ab. Wer
außerhalb Nordrhein-Westfalens aufstellt, findet die maßgebliche Grenze in der
Bauordnung seines Landes oder fragt direkt beim örtlichen Bauamt nach – das ist
verlässlicher als jede Faustregel.

Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist
immer die Auskunft Ihres Bauamts.

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